Die Gründung einer eigenen Praxis ist ein großer Schritt. Damit Sie auf diesem Weg alle rechtlichen Anforderungen im Blick behalten, haben wir die wichtigsten Vorschriften und Regelungen für Sie zusammengefasst. Wir geben Ihnen einen Überblick und gehen dabei sowohl auf bundesweite als auch auf länderspezifische Vorgaben ein.

Gesetze die Sie bei der Praxisgründung unbedingt beachten müssen

Während das Gesundheitswesen in vielen Bereichen auf Länderebene geregelt wird, gibt es einige bundesweit gültige Gesetze, die jede Praxisgründerin und jeder Praxisgründer kennen sollte. Dazu gehören unter anderem das Bundesärztegesetz und das Infektionsschutzgesetz. Es ist essenziell, sich vor der Praxisgründung über die spezifischen Vorschriften im jeweiligen Bundesland zu informieren, da diese auch Auswirkungen auf Nutzung und die direkte Einrichtungsgestaltung haben können.

Vorschriften, die für Ihre Praxisplanung entscheidend sind:

1. Genehmigungspflicht für Umbauten und Neubauten

Wenn Sie eine bestehende Immobilie, welche bisher nicht als medizinische Einrichtung genutzt wurde, zu einer Arztpraxis umbauen möchten, müssen Sie beim zuständigen Bauamt einen Bauantrag auf Nutzungsänderung beantragen. Bei einem kompletten Neubau ist eine Baugenehmigung erforderlich. Selbst bei der Übernahme einer bestehenden Praxis raten wir unbedingt, die baulichen Genehmigungsunterlagen sorgfältig zu prüfen.

2. Hygienevorschriften – ein Muss bei jeder Praxis

Hygienevorschriften sind von besonderer Bedeutung und werden meist von den Bundesländern geregelt. Es gibt hier offene Gestaltungspunkte, die jedes Bundesland individuell vorschreibt. Es empfiehlt sich, die Planung Ihrer Praxis frühzeitig mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen. Ein professioneller Praxisplaner kann hier wertvolle Unterstützung bieten. Er ist mit den Regeln und Vorschriften gut vertraut und wird diese bereits bei der Erarbeitung der Planungsunterlagen mit einbeziehen.

3. Allgemeine Vorschriften zur Größe, Nutzung und den Anforderungen

Barrierefreiheit

Auch die Barrierefreiheit spielt bei der Praxisgründung eine große Rolle. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Anforderungen, die Sie bei der Planung zu berücksichtigen sind. Die verbindlichen Anforderungen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Behörde.

Raumgröße und Höhe

Die Mindestgrößen für einzelne Räume sind in der Arbeitsstättenverordnung geregelt. Zudem muss die Raumhöhe mindestens 2,50m betragen.

Angewandte Raumplanung

Bei mehr als 9 Mitarbeitern müssen die Personal-Toiletten nach Geschlechtern getrennt werden. Ab 10 Mitarbeitern ist ein Pausenraum vorgeschrieben, der nicht zweckentfremdet werden darf. Der Umkleidebereich sollte zudem ein eigenständiger Raum mit abschließbaren Schränken für das Personal sein. In den Schränken muss eine Trennung von Straßen- und Arbeitskleidung vorgesehen werden, um eine Kontamination der Praxiskleidung zu vermeiden. Für OP-Bereich, Labore und Sterilisationsbereiche gelten besondere Vorschriften.

Anforderungen für Reinigung und Hygiene

Abgesehen vom Sterilisationsbereich, muss auch in jedem Behandlungsraum, im Labor und in der Umkleide ein Handwaschbecken vorhanden sein. Dieses ist mit einer Ellenbogenbedienung oder eine sensorgesteuerten Armatur auszustatten. Das Becken soll in seiner Ausführung ohne Überlauf sein. Auch Seifen- und Desinfektionsspender sowie Einmalhandtuchspender sind Pflicht.

Zusätzliche kleine, aber wichtige Vorschriften

Zusätzlich sind weitere Vorschriften zu beachten, wie zum Beispiel der Schallschutz, Anforderungen an den Bodenbelag, die Desinfektionsfähigkeit der Einrichtung und anderes mehr. Ihr erfahrener Praxisplaner wird Sie während der Planung umfassend über diese Details informieren und sorgt dafür, dass alle Vorschriften professionell und effizient umgesetzt werden – ein klarer Vorteil gegenüber der Eigenplanung.

Wir freuen uns darauf …

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